Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Sie ist vielmehr von der jeweiligen Verhandlungssituation und der Art des Firmenverkaufs abhängig. Im Falle eines so genannten Share-Deals, also einer Transaktion, bei der die Anteile am Unternehmen verkauft werden, verbleiben diese Werte grundsätzlich in der Firma. Je nach Situation des Unternehmens, kann dies für den Verkäufer oder den Käufer von Vor- bzw. Nachteil sein. Um für beide Seiten Klarheit zu schaffen, sollte ein bestimmter Referenzwert über den Vermögensstand des Unternehmens vereinbart werden, welcher im Kaufpreis enthalten ist.
Als Referenzwert kommen verschiedene Grössen in Frage, welche aus der Bilanz des Unternehmens abgeleitet werden. Dabei ist anzumerken, dass die genaue Definition von den Vertragsparteien frei verhandelbar ist. Die Festlegung einer Preisbasis erfolgt dabei in drei Schritten:
- Referenzgrösse festlegen
- Referenzgrösse auf Basis des letztverfügbaren Abschlusses berechnen
- Höhe des Referenzwertes festlegen.
Referenzgrösse festlegen
NexOwn setzt in der Regel auf die drei Referenzgrössen Nettoliquidität, Nettoumlaufvermögen oder Eigenkapital. Die Wahl der Referenzgrösse fällt situativ abhängig vom Geschäftsmodell und der Bilanzstruktur.
Flüssige Mittel |
Umlaufvermögen |
kurzfristiges Fremdkapital |
Debitoren |
Vorräte / angefangene Arbeiten |
langfristiges Fremdkapital |
Anlagevermögen |
Eigenkapital |
Nettoliquidität = |
Flüssige Mittel + Debitoren – kurzfristiges Fremdkapital |
Nettoumlaufvermögen = |
Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital |
Eigenkapital = |
Umlaufvermögen + Anlagevermögen – kurzfristiges Fremdkapital – langfristiges Fremdkapital |
Referenzgrösse berechnen
Die Berechnung lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels einer Bilanz nachvollziehen:
|
Aktiven |
Wert per 31.12.2015 |
|
Passiven |
Wert per 31.12.2015 |
+ |
Liquide Mittel (Kasse, Bank, Wertschriften) |
300‘000 CHF |
– |
Kreditoren |
200‘000 CHF |
+ |
Debitoren |
125‘000 CHF |
– |
übrige kurzfristige
Verbindlichkeiten |
35‘000 CHF |
+ |
Angefangene Arbeiten |
375‘000 CHF |
– |
|
|
+ |
Vorräte |
100‘000 CHF |
– |
|
|
|
Total Umlaufvermögen |
900‘000 CHF |
|
Total kurzfristige Verbindlichkeiten |
235‘000 CHF |
|
Maschinen/Fahrzeuge |
100‘000 CHF |
|
Hypotheken |
450‘000 CHF |
|
Immobilien |
700‘000 CHF |
|
übriges langfristiges Fremdkapital |
200‘000 CHF |
|
Total Anlagevermögen |
800‘000 CHF |
|
Total langfristige Verbindlichkeiten |
650‘000 CHF |
|
|
|
|
Eigenkapital |
815‘000 CHF |
|
Summe Aktiven |
1‘700‘000 CHF |
|
Summe Passiven |
1‘700‘000 CHF |
Nettoliquidität
|
Aktiven |
Wert per 31.12.2015 |
|
Passiven |
Wert per 31.12.2015 |
+ |
Liquide Mittel (Kasse, Bank, Wertschriften) |
300‘000 CHF |
– |
Total kurzfristige
Verbindlichkeiten |
200‘000 CHF |
+ |
Debitoren |
125‘000 CHF |
= |
Nettoliquidität |
225‘000 CHF |
Dieser Wert zeigt, dass mit den bestehenden liquiden Mitteln und den Debitoren, die kurzfristigen Verbindlichkeiten problemlos beglichen werden können und darüber hinaus 225‘000 CHF verbleiben.
Nettoumlaufvermögen
|
Aktiven |
Wert per 31.12.2015 |
|
Passiven |
Wert per 31.12.2015 |
+ |
Liquide Mittel (Kasse, Bank, Wertschriften) |
300‘000 CHF |
– |
Kreditoren |
200‘000 CHF |
+ |
Debitoren |
125‘000 CHF |
– |
übrige kurzfristige
Verbindlichkeiten |
35‘000 CHF |
+ |
Angefangene Arbeiten |
375‘000 CHF |
– |
|
|
+ |
Vorräte (Rohstoffe + Hilfsmittel) |
100‘000 CHF |
= |
Nettoumlaufvermögen |
665‘000 CHF |
Mit einem Nettoumlaufvermögen von 665‘000 CHF wird deutlich, dass die Firma mit einem Überschuss auf der Umlaufvermögensseite ausgestattet ist. Die Firma kann Ihren kurzfristigen Verpflichtungen problemlos nachkommen.
Nachteil des Nettoumlaufvermögens ist, dass bei der Höhe der Vorräte und der angefangenen Arbeiten Einigkeit über die Bewertungshöhe herrschen muss.
Eigenkapital:
|
Aktiven |
Wert per 31.12.2015 |
|
Passiven |
Wert per 31.12.2015 |
+ |
Liquide Mittel (Kasse, Bank, Wertschriften) |
300‘000 CHF |
– |
Kreditoren |
200‘000 CHF |
+ |
Debitoren |
125‘000 CHF |
– |
übrige kurzfristige
Verbindlichkeiten |
35‘000 CHF |
+ |
Angefangene Arbeiten |
375‘000 CHF |
– |
Hypotheken |
450‘000 CHF |
+ |
Vorräte (Rohstoffe + Hilfsmittel) |
100‘000 CHF |
– |
übriges langfristiges Fremdkapital |
200‘000 CHF |
+ |
Maschinen/Fahrzeuge |
100‘000 CHF |
|
|
|
+ |
Immobilien |
700‘000 CHF |
= |
Eigenkapital |
815‘000 CHF |
Mit einem Eigenkapital von 815‘000 CHF ist diese Firma mit einer starken Eigenkapitalbasis ausgestattet. Hier stellt sich die Frage, ob diese Basis nicht reduziert werden kann, um die Firma schlanker zu gestalten.
Nachteil eines Referenzeigenkapitals ist, dass sich die Parteien bei allen Aktiv- und Passivposten einig werden müssen, wie hoch die Bewertung der jeweiligen Positionen angesetzt wird. Dies ist speziell im Fall von Maschinen bzw. Fahrzeugen oder Immobilien keine leicht zu beantwortende Frage, welche oft zu Diskussionen führt.
Höhe des Referenzwerts festlegen
Bei allen drei Referenzgrössen stellt sich nach der Berechnung die Frage, wie hoch der Betrag aus betrieblicher Perspektive festgesetzt werden soll. Sind überschüssige Mittel in der Firma vorhanden? Oder sind die Mittel vollständig betriebsnotwendig?
Diese Überlegungen sind bereits bei der Bestimmung des Verkaufspreises vor dem Start der Vermarktung anzustellen um keine Diskussionen zu einem späteren Zeitpunkt der Verhandlung aufkommen zu lassen.
Im schlimmsten Fall kann eine zu späte Diskussion zum Thema Preisbasis auch zu einem Abbruch der bis dahin erfolgreich geführten Verhandlungen führen, wenn die Parteien feststellen, dass nicht von den gleichen Annahmen ausgegangen wurde.