Artikel

Kaufvertrag: worauf zu achten ist

Ein Firmenverkauf ist ein langer und komplexer Prozess. Ist ein Käufer gefunden, glauben einige Verkäufer oft, bereits alle Hürden genommen zu haben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die nun anstehenden rechtlichen Detailverhandlungen des Kaufvertrags Ihre Tücken haben. Werden diese Punkte nicht zum jetzigen Zeitpunkt diskutiert, kann sich diese Nachlässigkeit später rächen. Dem Kaufvertrag kommt damit eine hohe Wichtigkeit zu.

Recht/SteuernVerhandlungVerkäufer

Ein Firmenverkauf ist ein langer und komplexer Prozess. Ist ein Käufer gefunden und hat man sich über Rahmenbedingungen wie Preis, Zahlungsmodalitäten oder Übernahmezeitpunkt grob geeinigt, glauben einige Verkäufer oft, bereits alle Hürden genommen zu haben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die nun anstehenden rechtlichen Detailverhandlungen des Kaufvertrags Ihre Tücken haben. Werden diese Punkte nicht zum jetzigen Zeitpunkt diskutiert, kann sich diese Nachlässigkeit später rächen.

Im Folgenden wird übersichtlich aufgezeigt, welche Punkte im Kaufvertrag geregelt werden sollten. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist von Transaktion zu Transaktion unterschiedlich zu definieren.


Vertragsgegenstand

Wie in allen Kaufverträgen muss auch bei einem Unternehmen definiert werden, was genau verkauft wird. Werden Aktien einer AG oder die Stammanteile einer GmbH verkauft, ist diese Definition unproblematisch. Alle Aktiven und Passiven, Rechte und Pflichten gehen auf den Käufer über. Handelt es sich jedoch um eine Personengesellschaft, wie zum Beispiel eine Einzelfirma, so ist der Vertragsgegenstand nicht so einfach zu definieren. In einem solchen Fall werden einzelne Aktiven, Passiven oder Rechtsgeschäfte verkauft. Es gilt dabei genau zu definieren, wie beispielsweise das Warenlager bewertet wird. Was passiert, wenn sich der Lagerbestand ändert? Zu welchem Preis wird die Ware bewertet? Welche mobilen Sachanlagen werden übergeben?


Kaufpreis

Eine ungenügende Definition des Kaufpreises ist die häufigste Ursache für Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Dies mag auf den ersten Blick erstaunen, erscheint die Festlegung des Kaufpreises doch simpel. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese Aufgabe weitaus komplexer ist, als zuerst angenommen. Ein Unternehmen ist nicht statisch und verändert sich jeden Tag. Rechnungen werden bezahlt, neue Rechnungen verschickt, die Lagerbestände erhöht, Arbeiten angefangen. Die Bilanz und der Unternehmenswert verändern sich täglich. Der Kaufpreis kann also nicht pauschal festgelegt werden. Er muss an eine Bilanzgrösse gebunden werden, die am Tag der Übergabe genau berechnet werden kann (lesen Sie dazu unseren Artikel „Kein Verkaufspreis ohne Preisbasis“). Verändert sich diese Bilanzgrösse zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe (Vollzug), verändert sich der Kaufpreis entsprechend.


Zahlungsmodalitäten

Im Zusammenhang mit der Preisdefinition ist auch die Definition der Zahlungsmodalitäten zentral. Wann bezahlt der Käufer welchen Betrag auf welches Konto des Verkäufers? Wird bereits bei Unterzeichnung eine Anzahlung fällig? Wird bei Übergabe alles auf einmal bezahlt? Gibt es ein Darlehen des Verkäufers, welches zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird?


Garantien und Gewährleistungen

Auch wenn die Gewährleistungsrechte im Obligationenrecht allgemein definiert sind, gehören diese in einem Kaufvertrag an die Besonderheiten eines Unternehmensverkaufs angepasst. Wofür leistet der Verkäufer Gewähr und wofür nicht? Welche gesetzlichen Bestimmungen werden angepasst? Wie und in welchem Zeitraum muss der Käufer reagieren, wenn er diese Gewährleistungen geltend machen will?

Einarbeitung und Übergabe

Nach der Übergabe beginnt in der Regel die Einarbeitungsphase des Käufers. Der Verkäufer steht dem Käufer zur Seite, führt ihn in die Prozesse des Unternehmens und bei Kunden und Lieferanten ein. Im Kaufvertrag sollte dazu definiert werden, zu welchen Bedingungen diese Einarbeitung erfolgt. Wie lange steht der bisherige Eigentümer zur Verfügung? Erhält er dafür einen Fixlohn oder wird er auf Stundenbasis bezahlt? Ist er Angestellter oder freier Berater?


Konventionalstrafen

Konventionalstrafen sind ein in vielen Verträgen genutztes Mittel, um die Einhaltung der bei Vertragsunterzeichnung eingegangenen Verpflichtungen von Verkäufer und Käufer sicherzustellen. So wird oft eine Konventionalstrafe definiert, welche im Falle eines Nichtvollzugs zur Anwendung kommt. Ebenfalls empfehlenswert sind Konventionalstrafen bei Konkurrenzverboten für den Verkäufer.


Besondere Bestimmungen

Jeder Firmenverkauf ist einzigartig. Es stehen damit bei jedem Verkauf andere Themen im Fokus, welche vertraglich geregelt werden müssen. Wichtig ist, dass Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer klar definiert werden. Unklare oder schwammige Formulieren führen zu Konfliktpotenzial. Oft wird zur Verhinderung von Verhandlungsschwierigkeiten eine offene Formulierung gewählt. Sie verschiebt die Diskussion aber nur auf später. Aus Erfahrung empfehlen wir daher lieber eine ausführliche Diskussion dieser Formulierungen während der Vertragsausarbeitung, als Konflikte nach der Übergabe zu riskieren.

Bei aller Notwendigkeit eines klaren und für alle Seiten nachvollziehbaren Vertragsinhalts empfehlen wir dennoch ein gewisses Mass an Pragmatismus und gesundem Menschenverstand. Es gilt, den Umfang des Vertragsinhalts an die Komplexität eines KMU-Verkaufs und an die Unternehmensgrösse anzupassen.

Weitere themen