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Die richtige Rechtsform spart bares Geld

Die rechtzeitige Änderung der Rechtsform vor dem Verkauf des Unternehmens zahlt sich aus. Der Verkauf einer Einzelfirma führt zu einer höheren Steuerbelastung auf privater Seite. Werden Aktien oder Stammanteile einer AG oder GmbH verkauft, fallen auf dem Erlös keine Steuern an. Der Eigentümer spart bares Geld für seine Pension.

Recht/SteuernVerkäufer

Bei der Gründung einer Firma steht jeder Unternehmer vor der Entscheidung, welche Rechtsform für die Firma am besten passt. Dabei sind viele Kriterien von Bedeutung. Dies kann eine Frage des vorhandenen Startkapitals sein. Oder eine Risikoabwägung. Aber auch die Komplexität des Gründungsprozesses kann den Ausschlag geben. Vielfach herrscht auch das Denken vor, dass eine AG oder GmbH den „Grossen“ vorbehalten und für kleine Unternehmen ungeeignet sind.

Rechtsform

Zu Beginn als Einzelfirma oder Personengesellschaft gegründet, bleibt die gewählte Rechtsform vielfach über die gesamte Lebensdauer der Firma bestehen. Eine erneute Prüfung von alternativen Formen wird nicht erwogen. Spätestens aber zum Zeitpunkt des Firmenverkaufs an einen Nachfolger kommt die grosse Ernüchterung. Dann nämlich, wenn die private Steuererklärung eingereicht werden muss. Der Verkaufserlös wird dem privaten Einkommen hinzugerechnet. Eine hohe private Steuerbelastung aufgrund der Steuerprogression ist die Folge. Wichtige Mittel für die Finanzierung der Pension gehen verloren. Auslöser dafür ist die Notwendigkeit der Durchführung eines so genannten Asset-Deals. Beim Asset-Deal sind die einzelnen Vermögensbestandteile (Assets) der Einzelfirma wie Maschinen, Einrichtungen oder auch der Kundenstamm Gegenstand der Transaktion. Das Gegenstück zum Asset-Deal bildet der so genannte Share-Deal. Dabei werden nicht einzelne Vermögensbestandteile übertragen. Kaufgegenstand bilden die Aktien oder Stammanteile (Shares) einer Unternehmung. Diese Form der Transaktion ist jedoch nur möglich, wenn das Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft wie AG oder GmbH besteht. Für den Eigentümer hat die Durchführung eines Share-Deals deutliche steuerliche Vorteile gegenüber einem Asset-Deal. Der Erlös aus dem Verkauf der Aktien bzw. Stammanteile wird als steuerfreier Kapitalgewinn taxiert. Der volle Verkaufspreis der Unternehmung kommt dem Eigentümer zu Gute.


5 Jahre im Voraus

Die Erfahrung zeigt, dass viele Inhaber von Einzelfirmen diese Chance nicht nützen. Zum einen fehlt ihnen oft das Wissen darüber. Zum anderen werden sie ungenügend auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Der wichtigste Grund ist jedoch meist die zu späte Auseinandersetzung mit der Nachfolgeregelung im Allgemeinen. Um vom steuerfreien Kapitalgewinn profitieren zu können, muss eine Einzelfirma mindestens fünf Jahre vor dem Verkauf in eine AG oder GmbH umgewandelt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Verkaufserlös wie bei einem Asset-Deal als privates Einkommen gewertet.


Fazit
Durch eine frühzeitige Änderung der Rechtsform kann beim Firmenverkauf viel Geld gespart werden. Der Erlös aus dem Verkauf der Aktien bzw. Stammanteile muss nicht als privates Einkommen versteuert werden. Der gesamte Erlös wird als steuerfreier Kapitalgewinn betrachtet. Die Mittel stehen dem Eigentümer vollumfänglich für die Finanzierung des dritten Lebensabschnitts zur Verfügung.

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