Die Übertragung eines Unternehmens oder dessen Anteile auf den Käufer beinhaltet die höchsten Risiken für beide Vertragsparteien. Eine Unternehmensübertragung sollte daher ohne eine fachliche Unterstützung durch ein M&A-Beratungshaus und einen Fachanwalt für M&A (Mergers & Acquisitions) sowie professioneller, steuerlicher Beratung nicht unternommen werden.