Unter einem LOI versteht man eine Absichtserklärung oder auch einen Grundsatzvereinbarung von zwei Parteien, aus der sich allerdings keine Verpflichtung für eine der Parteien ergibt. Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen ist es zielführend, den LOI möglichst nah an den Vertragsmodalitäten zu orientieren. Hierbei sollten insbesondere die folgenden Punkte Berücksichtigung finden:
• Transaktionsgegenstand (Share Deal oder Asset Deal)
• Erste Kaufpreisindikation sowie die Herleitung des Kaufpreises
• Vorbehalte des Käufers
• Umgang mit wesentlichen Assets, wie z.B. Immobilien
• Umgang mit dem Management bzw. dem Altgesellschafter bei inhabergeführten Unternehmen
• Weitere Fristen und Termine