Die Vermögensbestandteile werden zu denjenigen Werten bewertet, welche ihre heutige Wiederbeschaffung zu Marktpreisen kosten würden (Reproduktionswert). Die Wiederbeschaffungswerte berechnen sich aus den Anschaffungswerten zu aktuellen Preisen abzüglich der Abschreibungen (Wertverzehr aufgrund des Alters).