Praxisüblicher Begriff für den Vollzug eines Unternehmenskaufvertrages. Als eine der wesentlichen Closing- Bedingungen muss bei grösseren Transaktionen regelmässig die kartellrechtliche Freigabe erfolgt sein, damit das Closing vorgenommen werden kann. Das Closing wird üblicherweise mit einem zeitlichen Abstand nach dem Signing durchgeführt. Es erfolgt in der Regel in Form einer physischen der Vertragsparteien, bei der die Vollzugshandlungen (Closing Actions) vorgenommen werden.