Eine Vertragsklausel, wonach Rechte der Parteien für den Fall vereinbart werden, dass bei einer Partei ein Kontrollwechsel (Change of Control) stattfindet. Üblicherweise wird der verbleibenden Vertragspartei für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Im Rahmen der Due Diligence sollte bei den Hauptverträgen daher eine Prüfung auf das Vorhandensein solcher Klauseln stattfinden.